Kostenrechnungsprüfer

Anforderung:

1. Bachelor-Abschluss oder höher in Buchhaltung verwandten Majors;
2. mehr als zwei Jahre Berufserfahrung, vorrangig Personen mit allgemeiner Berufserfahrung im Steuerpflichtigen Unternehmen;
3. Ernsthaft und akribisch, der Arbeit gewidmet, fleißig, mit guter Berufsethik;
4. Agiles Denken, starke Akzeptanzfähigkeit, fähig, unabhängig zu denken und gut bei der Zusammenfassung der Arbeitserfahrung;
5. Erfahrung im Umgang mit Finanz- und Office-Software, mit praktischer Erfahrung im Betrieb von Finanzsystemen wie Kingsee und UFIDA bevorzugt;
6. gute Kommunikationsfähigkeiten besitzen;
7. Bewerber mit Berufsqualifikationsbescheinigung für Buchhaltung und Zwischenqualifikationsbescheinigung für Buchhaltung werden vorrangig berücksichtigt.


Abgabe:

1. Genehmigung der finanziellen Einnahmen und Ausgaben, Überprüfung der finanziellen Sonderberichte und Rechnungsabschlüsse und Unterzeichnung der wichtigsten finanziellen Einnahmen- und Ausgabenpläne und Wirtschaftsverträge;
2. Vorbereitung und Ausführung von Budgets, Teilnahme an der Formulierung von Fundraising- und Nutzungsplänen und Sicherstellung der effektiven Verwendung von Mitteln;
3. Überprüfung der Rechnungslegungsinformationen, die das Unternehmen externen Parteien zur Verfügung stellt;
4. Verantwortlich für die Prüfung der von der Unternehmenszentrale und den nachgeordneten Einheiten vorgelegten Rechnungsabschlüsse sowie der Rechnungsabschlüsse der Konzerngesellschaft, die Erstellung umfassender Finanzanalyseberichte und Sonderanalyseberichte und die Bereitstellung einer zuverlässigen Grundlage für die Entscheidungsfindung der Unternehmensführung;
5. Entwicklung interner Finanz- und Buchhaltungssysteme und Arbeitsverfahren für das Unternehmen, Organisation ihrer Umsetzung und Überwachung ihrer Ausführung nach Genehmigung;
6. Organisieren Sie die Vorbereitung und Umsetzung des finanziellen Einnahmen- und Ausgabenplans des Unternehmens, des Kreditplans und des Kostenplans.
7. Einfuhr- und Ausfuhrsteuererstattungen sind einfach zu handhaben
8. Sachkenntnis in der Kostenrechnung